Hausordnung der Grund- und Mittelschule
Verhalten im Schulhaus
- Im gesamten Schulhaus ist auf Sauberkeit zu achten!
- Der Abfall gehört in die Abfallkörbe!
- Schmutzige Schuhe sind auf der Matte vor der Außentüre abzustreifen!
- Jede Beschädigung der Einrichtung ist zu vermeiden!
- Ruhiges Verhalten ist wichtig, besonders während der Unterrichtszeit!
- Rennen im gesamten Schulhaus ist wegen der Unfallgefahr verboten!
- Kaugummis sind im Schulhaus verboten!
Verhalten im Klassenzimmer
- Klassenzimmer und Fachräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden!
- Die Schulmöbel verlangen sorgsame Behandlung!
- Das Hinauslehnen aus den Fenstern ist aus Sicherheitsgründen verboten!
- Der Papierabfall ist aus Umweltschutzgründen in den besonderen Behälter zu werfen!
- Herumrennen und Lärmen sind zu unterlassen!
Verhalten in der Pause
- Die Pause findet grundsätzlich im Pausenhof statt!
- Die Schüler verlassen möglichst rasch das Schulgebäude in Straßenschuhen!
- Das Pausengelände darf nicht verlassen werden!
- Abfälle gehören in die Abfallkörbe!
- Das Schneeballwerfen ist verboten!
- Die Toiletten sind entweder vor oder nach der Pause zu benützen!
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten!
- Der Lehrer holt die Schüler ab 10.35 Uhr draußen gesammelt ab!
Verhalten nach Schulschluss
- Alle Stühle sind auf die Tische zu stellen und die Fenster sind zu schließen!
- Alle Lichter sind auszuschalten und das Zimmer ist ruhig zu verlassen!
- An der Bushaltestelle darf nicht gedrängelt werden!
- Den Anweisungen der Schülerlotsen ist Folge zu leisten!
- Lärmen und Raufen sind im Bus verboten!
Strafen bei Missachtung der Hausordnung
- Mündliche Verwarnung des Schülers durch den Lehrer oder den Schulleiter!
- Nacharbeitstermin für den Schüler nachmittags am Freitag!
- Schriftlicher Verweis für den Schüler an die Eltern!
- Verschärfter Verweis für den Schüler an die Eltern durch den Schulleiter!
- Versetzung in eine andere Klasse oder Ausschluss vom Unterricht für 3 – 6 Tage!
Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung.
Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Jörg Probst, Hausmeister